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   BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 376/72   

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BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 376/72 (https://dejure.org/1973,1385)
BAG, Entscheidung vom 17.05.1973 - 3 AZR 376/72 (https://dejure.org/1973,1385)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 1973 - 3 AZR 376/72 (https://dejure.org/1973,1385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnzuschläge - Auslegung - Dreischichtbetrieb - Feiertagslohn - Feiertagszuschlag - In den Feiertag hineinragende Nachtschicht

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 31.01.1969 - 3 AZR 439/68

    Schichtbetrieb - Feiertagsruhezeit - Feiertagszuschlag

    Auszug aus BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 376/72
    Insoweit kann deshalb auf die früheren Urteile des Senats verwiesen werden (BAG 20, 237 240 = L J AP Nr. 25 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG /"zu 1 b) und c) der GründeJ\ BAG 21, 332 " 335 ff .J = AP Nr. 26 aaO zu I 1 der Gründe 7).

    Es würde aber eine durch keine zusätzliche Belastung geforderte Bevorzugung des Arbeitnehmers bedeuten, müßte ihm zu sätzlich für weitere sechs Stunden zulässiger Arbeitszeit Zuschlag gezahlt werden, obgleich er für eine volle Schicht Lohn ohne Arbeitsleistung erhalten hat (BAG 20, 237 /~240 = AP fj/ Nr. 25 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG / "zu 1 c der Gründe 7; BAG 21, 332 /" 337 f. / = AP Nr. 26 aaO /"zu I 2 der Gründe./).

    Es ist dabei von dem Urteil des erkennenden Senats BAG 21, 332 (= AP Nr. 26 aaO) abgewichen, dem der Manteltarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie Meister in der hessischen Textilindustrie vom 18. November I960 (MTV Ang.) zugrunde liegt; § 2 Abs. 11 Fr. 8 MTV-Ang.

    Der Manteltarifvertrag wurde nach Bekanntwerden des Urteils vom 31. Januar 1969 (BAG 21, 332 = AP Nr. 26 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG) gekündigt.

  • BAG, 01.12.1967 - 3 AZR 90/67

    Schichtbetrieb - Ruhezeit - Feiertag - Feiertagsarbeit

    Auszug aus BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 376/72
    Falls tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist, braucht in einem solchen Fall für die Stunden der in den Feiertag hineinragenden Nacht schicht (O.oo Uhr bis 6.oo Uhr) kein Feiertagszuschlag gezahlt zu werden (Bestätigung von BAG 20, 237 und 21, 332 = AP Nr. 25 und 26 zu § 1 Feier tagslohnzahlungsG) .

    Insoweit kann deshalb auf die früheren Urteile des Senats verwiesen werden (BAG 20, 237 240 = L J AP Nr. 25 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG /"zu 1 b) und c) der GründeJ\ BAG 21, 332 " 335 ff .J = AP Nr. 26 aaO zu I 1 der Gründe 7).

    Es würde aber eine durch keine zusätzliche Belastung geforderte Bevorzugung des Arbeitnehmers bedeuten, müßte ihm zu sätzlich für weitere sechs Stunden zulässiger Arbeitszeit Zuschlag gezahlt werden, obgleich er für eine volle Schicht Lohn ohne Arbeitsleistung erhalten hat (BAG 20, 237 /~240 = AP fj/ Nr. 25 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG / "zu 1 c der Gründe 7; BAG 21, 332 /" 337 f. / = AP Nr. 26 aaO /"zu I 2 der Gründe./).

    Wei! er den Wortlaut der Klausel für eindeutig hält, muß er frage] ob sie entgegen ihrem Wortlaut deshalb außer Anwendung bleibi darf, weil sie ihrem Sinn nach nicht paßt (ähnlich wohl Knieper, AuR 1968, 271 zu dem Urteil BAG 20, 237 = AP Nr. 25 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

  • BAG, 26.01.1962 - 1 AZR 409/60

    Dreischichtenbetrieb - Gesetzlicher Wochenfeiertag - Nachtschicht - Zahlung von

    Auszug aus BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 376/72
    Im Fall von BAG 12, 216 (= AP Nr. 13 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG) war in einem Betrieb, der in drei Schichten arbeitete, die Feiertagsruhezeit ums sechs Stunden verschöbet worden.

    Wurde in dieser Schicht, da es die Nacht von Samstag auf Sonntag war, bei der Beklagten ohnehin nicht gearbeitet, entstand dem Kläger kein Lohnausfall und deshalb auch kein Anspruch auf Bezahlung der infolge des Feiertages ausgefallenen Arbeitszeit; die Nachtschicht ist dann nicht infolge des Feiertages ausgefallen (BAG 12, 216 /~219 7 = AP Nr. 13 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG /"zu 2 der Gründe 7).

  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71

    Auslegung von Tarifnormen

    Auszug aus BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 376/72
    Nach der in ständiger Rechtsprechung vertretenen objektiven Auslegung muß aber der von den Tarifvertragsparteien gewollte Inhalt auch im Wortlaut des Tarifvertrages einen für Dritte erkennbaren Inhalt gefunden haben (BAG AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen).

    Es ist zwar richtig, daß nach allgemeinen Grundsätzen der Tarif aus1egung der Wille der an den Tarifverhandlungen beteiligten Kommissionsmitglieder dann nicht entscheidend ist, wenn er im Tarifvertrag keinen Ausdruck gefunden hat (BAG AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung /"zu 1 der Gründe 7).

  • BAG, 17.04.1958 - 2 AZR 289/57

    Tarifvertrag - Besonderer Zuschlag - Nachtarbeit - Mehrarbeit - Regelmäßige

    Auszug aus BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 376/72
    Das Urteil BAG 5, 249 £ "254 ff -J.
  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 445/03

    Verlegung der Feiertagsruhezeit - MTV gewerbliche Arbeitnehmer der bayerischen

    Wenn die Tarifvertragsparteien die Zuschlagspflicht für Feiertagsarbeit gleichwohl selbständig und unabhängig von der betrieblichen Festlegung der Feiertagsruhezeit hätten bestimmen wollen, hätte dies in den tariflichen Bestimmungen deutlich zum Ausdruck kommen müssen (BAG 29. September 1993 - 4 AZR 680/92 -, zu II 1 der Gründe; vgl. ferner BAG 17. Mai 1973 - 3 AZR 376/72 - AP FeiertagslohnzahlungsG § 1 Nr. 29; 31. Januar 1969 - 3 AZR 439/68 - BAGE 21, 332, 337 f., zu I 2 der Gründe).
  • ArbG Köln, 23.03.2006 - 1 Ca 9151/05

    Arbeitgeber ist zum Freizeitausgleich für Arbeitsausfall an Tagen vor Weihnachten

    Die derart vom Kalendertag abweichende Feiertagsruhe ist auch für den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers nach § 2 Abs. 1 EFZG maßgeblich (BAG 17. Mai 1973 - 3 AZR 376/72 - AP § 1 FeiertagslohnzahlungsG Nr. 29; 31. Januar 1969 - 3 AZR 439/68 - AP § 1 FeiertagslohnzahlungsG Nr. 26; 1. Dezember 1967 - 3 AZR 90/67 - AP § 1 FeiertagslohnzahlungsG Nr. 25; 26. Januar 1962 - 1 AZR 409/60 - AP § 1 FeiertagslohnzahlungsG Nr. 13; Treber § 2 EFZG Rn 35) .
  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 680/92

    Anspruch eines Maschineneinrichters im Schichtbetrieb auf Zahlung von

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach auch für Fälle entschieden, in denen eine mit § 4 Abs. 5 Satz 1 a MTV inhaltsgleiche Tarifvorschrift Anwendung fand (BAGE 20, 237 = AP Nr. 25 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG mit zustimmender Anm. von Schnorr von Carolsfeld; ablehnend: Knieper, AuR 1968, 271; BAGE 21, 332 = AP Nr. 26 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG mit kritischer Anm. von Canaris; BAG Urteil vom 17. Mai 1973 - 3 AZR 376/72 - AP Nr. 29 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG mit kritischer Anm. von Konzen).
  • BAG, 28.06.1983 - 3 AZR 176/81

    Zahlung des tariflichen Feiertagszuschlags für tagesübergreifende Schichtarbeit

    Die Tarifklausel "Sonn- und Feiertagsarbeit ist die an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr geleistete Arbeit" ist nach der erwähnten Rechtsprechung des Senats nicht ohne weiteres als abweichende tarifliche Regelung zu verstehen, die auch den tagesübergreifenden Schichtbetrieb im Produktivgewerbe erfassen soll (BAG 20, 237 = AP Nr. 25 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; 21, 332 = AP Nr. 26, aaO; BAG, Urteil vom 17. Mai 1973 - 3 AZR 376/72 - AP Nr. 29, aaO).
  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 293/88

    Feiertagsbezahlung nach dem Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer

    Das ist eine zulässige Tarifnorm (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1973 - 3 AZR 376/72 -, AP Nr. 29 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG m.w.N.).
  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 292/88

    Feiertagsbezahlung bei Schichtarbeit in der Textilindustrie

    Das ist eine zulässige Tarifnorm (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1973 - 3 AZR 376/72 -, AP Nr. 29 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG m.w.N.).
  • BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 230/82

    Neufassung des § 37 Abs 2 BAT - Übergangsregelung

    Der Kläger hat den inneren Zusammenhang zwischen beiden Anträgen hergestellt; das reicht für die Zulässigkeit des Hilfsantrages aus (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1973 - 3 AZR 376/72 - AP Nr. 29 zu 5 1 FeiertagslohnzG, zu B 1 der Gründe).
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